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Hindernisse für Radfahrer

Quer durch den Verkehr oder schieben

hasbergen-mitte Lüstringen-Ost: Radfahrer müssen von Darum kommend quer über die Kreuzung fahren oder sich in schiebende Fußgänger verwandeln, wenn sie auf den neuen Radweg nach Natbergen gelangen wollen. In das Bild klicken für eine vergrößerte Darstellung und für Karten vom Schauplatz (aufgenommen am 25. April 2017)

Neuer Radweg nach Natbergen: Gefährlicher Start

Die Lüstringer Straße in Bissendorf-Natbergen besitzt seit kurzem einen durchgehenden Radweg. Vom vorhandenen Stück im Ortsteil Natbergen ausgehend wurde in beide Richtungen neu gebaut, zum großen Teil vorbildlich mit einer glatten Asphaltdecke versehen und in angemessener Breite. So kann man jetzt durchgängig von der Mindener Straße bis zur Osnabrücker Straße fast ungehindert mit dem Rad fahren. Fast, denn am nördlichen Ende bietet uns der Bauherr einen untragbaren Kompromiss an. Der Radweg verläuft weitestgehend an der westlichen Seite der Straße. Doch das Teilstück von der Mindener Straße bis zur Bebauungsgrenze wurde östlich der Lüstringer Straße als Zwei-Richtungs-Radweg angelegt. Grund dafür ist der Bahnübergang. Hier hätte der Übergang umgebaut werden müssen, damit man den Radweg durchgängig an der westlichen Seite hätte anlegen können. Bis es allerdings zu Baumaßnahmen bei der Bahn kommt, kann viel Zeit ins Land gehen, wie man an den zahlreichen zu schmalen, verrotteten Unterführungen im Osnabrücker Stadtgebiet und in Belm sehen kann. Daher hat man wohl im derzeitigen Kompromiss die (Not-)lösung gesehen.

Kompromiss wird zu Unfällen führen

Auf dem Foto wird deutlich, dass die nun gebaute Variante so nicht tragbar ist. Radfahrer aus Darum oder vom Lüstringer Berg kommend fahren ohne Radweg an der Straße entlang***, treffen auf die Kreuzung und verlieren jegliche Führung. Sie müssten hier vom rechten Fahrbahnrand mitten durch den Verkehr auf den neuen Radweg auf der linken Seite wechseln. Die dort angeordnete Benutzungspflicht verlangt es von ihnen. Unser Vorschlag daher: Benutzungspflicht Richtung Natbergen auf dem linksseitigen Teilstück aufheben und eine annehmbare Auffahrt auf den rechtsseitig sich fortsetzenden Radweg anlegen. Radfahrer müssten dann zwar von der Kreuzung bis zum Radweg im Verkehr mitfahren. Das wäre aber wesentlich ungefährlicher als die derzeitige Lösung. Sie blieben die ganze Zeit im Sichtfeld des motorisierten Verkehrs. Der Wechsel über die Kreuzung, das Queren mehrerer Ein-/Ausfahrten auf der "falschen" Straßenseite und die neuerliche Querung der Straße im rechten (!) Winkel bergen unverantwortlich viele Gefahrenmomente. Man kann davon ausgehen, dass es über kurz oder lang an einem dieser Punkte zu einem Unfall mit Verletzungen wenn nicht gar mit Todesfolge kommt!!!

Wir haben daher die Gemeinde Bissendorf und den Landkreis um eine Stellungnahme gebeten und warten nun gespannt auf die Antworten.

    Aus der Stellungnahme der Gemeinde Bissendorf
  • "... der Radweg entlang der Kreisstraße K 321 wurde vom Landkreis Osnabrück geplant und gebaut. Insofern werden Ihre Fragen auch von dort zu beantworten sein ..."
    (Die Stellungnahme erhielten wir am 28.April 2017 per E-Mail).
    Das mag rein rechtlich gesehen korrekt sein. Man könnte es aber auch so sehen, dass sich die Gemeinde Bissendorf damit aus ihrer Verantwortung zu stehlen versucht. Ist sie nicht in die Planung mit einbezogen worden? Sie vermittelt den Eindruck, verantwortungslos und unfreundlich gegenüber den radelnden Mitmenschen auf ihrem Gebiet zu handeln, als ob sie das alles nichts angehe: Der Landkreis habe ja geplant und gebaut. Außerdem liegt der fragliche Abschnitt nicht in offener Landschaft sondern in einem geschlossenen Wohn- und Gewerbegebiet.
    Ein kleiner Blick in die Rechtsprechung zum Thema 'Benutzungspflicht':
  • "Unbenutzbarer Radweg: Die Benutzungspflicht ist aufgehoben, wenn der Radweg aus baulichen Gründen oder witterungsbedingt (z.B. Schnee) nicht gefahrlos befahren werden kann (vgl. OLG Köln NZV 94, 278). Zur Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde s. BGH NZV 03, 570."
    Quelle: http://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-der-radfahrer-unfall-in-der-aktuellen-rspr-f45817
    Da aus der baulichen Anlage des Radweges wie oben beschrieben erhebliche Gefahren resultieren, ist unseres Erachtens die Benutzungspflicht hinfällig.

*** Wann wird das Verbindungsstück von der Kreuzung bis zum Friedhofsweg gebaut? Das Geld, das man für das letzte Stück von Hinnerks Rott bis hinauf zur Osnabrücker Straße verbaut hat, wäre hier sinnvoller angelegt gewesen (siehe Karte).

Beim Radwegebau auch an das vorhandene Radverkehrsnetz denken

Am anderen Ende des neuen Radweges fehlt unseres Erachtens eine nützliche Anbindung an den Gewerbepark Bissendorf und den weiteren Weg Richtung Zittertal und Bissendorf. Hier zweigt vor dem letzten Anstieg Hinnerks Rott ab, ein Weg, der über eine Brücke die Autobahn querend direkt in den Gewerbepark und zur Osnabrücker Straße führt. Dort direkt gegenüber der Einmündung führt die RAVELOS-Wegweisung (die kleinen grünen Schilder für Radfahrer) Richtung Voxtrup und Holsten-Mündrup (siehe Karte).
Leider weist Hinnerks Rott einen kleinen Schönheitsfehler auf: Von der Lüstringer Straße bis zur Brücke fehlt ihm eine befahrbare Oberfläche. Grober Schotter und Sand sind nicht gerade Radlers Freund. Warum hat man diesen Weg nicht mit einbezogen in die Baumaßnahme? Man hätte unter Umständen sogar auf das letzte Stück Radweg bis zur Osnabrücker Straße verzichten können. Oder wäre das nicht mehr Sache des Landkreises sondern der Gemeinde Bissendorf gewesen? Gab es vielleicht wieder Zuständigkeitsgerangel? Auch auf diese Fragen hätten wir gern eine Antwort.

Oft reicht ein abgetrennter, fein geschotterter Begleitweg

Warum werden so wenig abgetrennte, fein geschotterte Wege für den Radverkehr neu angelegt? Ein gutes, wenn auch etwas in die Jahre gekommenes Beispiel ist der begleitende Schotterweg über den Lechtenbrink zwischen Jeggen und Lüstringer Berg (siehe Karte). Es gibt inzwischen etliche RAVELOS-Strecken im Osnabrücker Land, die allenfalls noch mit Mountainbikes zu befahren sind, weil die Wegedecken nach Auswaschungen mit grobem Schotter hergerichtet worden sind: Für den landwirtschaftlichen Verkehr geeignet, für den Radverkehr eine Katastrophe. Außerdem entstehen sehr bald neue Löcher in der Wegedecke. Autofahrer weichen den Löchern aus, die Wegränder werden zerfahren. Wichtige und schöne Verbindungen werden dadurch für Radfahrer unbenutzbar, so die landschaftlich sehr reizvolle Verbindung über Höhenwege nach Wehrendorf/Bad Essen (siehe Karte).

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